Flachdächer (Abkürzung FD) sind Dächer, die keine oder (häufiger) nur eine geringe bzw. eine geringere Dachneigung als 10° aufweisen.
Es gibt verschiedene Obergrenzen, bis zu denen von Flachdach gesprochen wird:
- Deutschland: bis 5°
- Österreich: bis 5° (8,8 %)
- Empfehlung Flachdachrichtlinien: mindestens 2 % (1,1°), besser 5 % (2,9°)
- DIN 18531 Dachabdichtungen
- Dachneigungsgruppe I: bis 3° (5,2 %)
- Dachneigungsgruppe II: über 3° (5,2 %) bis 5° (8,8 %)
In den deutschen Landesbauordnungen findet sich keine eindeutige Aussage zur Dachneigung von Flachdächern.
In der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV), der TA Luft, sowie in den Richtlinien VDI 3781, Blatt 1 werden bei der Festlegung von Mindestschornsteinhöhen zwischen Dächern mit einer Dachneigungen von weniger oder maximal 20° (= Flachdach) und einer Dachneigung ab ober von mehr als 20° (= Steildach) unterschieden.
Quelle: Wikipedia.org
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